Welcher Stand ist aktuell?
Der Gutachterausschuss der StädteRegion stellt im August 2026 bereits „Immobilienmarkt aktuell Q1/2026“ bereit. Diese Quartalsauswertung arbeitet mit einem vorläufigen Datenbestand und trennt Stadt Aachen, ehemaligen Kreis sowie die wesentlichen Segmente. Für abgeschlossene Jahresdaten nutzen wir daneben den Grundstücksmarktbericht und den Wohnungsmarktbericht 2025 der Stadt Aachen mit Indikatoren bis 2024.
Das ist kein Widerspruch: Quartalsdaten reagieren schneller, können sich durch spätere Auswertung aber verändern. Jahresberichte sind konsolidierter, schauen zwangsläufig weiter zurück. Jede Zahl auf dieser Seite trägt deshalb ihren Zeitraum.
Sechs Aachener Kennzahlen mit Datenjahr
Quelle dieser sechs Struktur- und Marktindikatoren ist der städtische Wohnungsmarktbericht 2025. Es handelt sich bei Wohnungspreisen um Durchschnittswerte und bei der Angebotsmiete um einen Median; beides ist kein Wertversprechen für ein einzelnes Objekt.
Vier Kaufsegmente, vier Prüfungen
Wohnungseigentum
Bestand und Neubau werden getrennt. Für die einzelne Wohnung kommen Baujahr, Mikrolage, Wohnfläche, Zustand, Vermietung und vor allem die Gemeinschaft hinzu. Der städtische Durchschnitt von 2024 kann deshalb nur die Größenordnung eines Segments zeigen.
Ein- und Zweifamilienhäuser
Der Gutachterausschuss führt freistehende Häuser sowie Doppel- und Reihenhäuser in eigenen Indexreihen. Grundstück, Modernisierung und rechtlicher Bestand machen eine bloße Quadratmeterübertragung ungeeignet.
Mehrfamilienhäuser
In den quartalsweisen amtlichen Daten sind Wohngebäude mit mindestens drei Einheiten und höchstens 20 Prozent gewerblichem Ertrag als eigenes Segment gefasst. Mietstand, Bewirtschaftung und Substanz müssen gemeinsam gelesen werden.
Unbebaute Grundstücke
Individueller Wohnungsbau und Geschosswohnungsbau werden getrennt. Bodenrichtwertzone, Entwicklungszustand, Nutzung, Zuschnitt und Erschließung bestimmen, ob ein Richtwert auf das Grundstück übertragbar ist.
Was die Zahlen ausdrücklich nicht leisten
Der Wohnungsmarktbericht beschreibt die Versorgung und Entwicklung der Gesamtstadt. Der Grundstücksmarktbericht verdichtet beurkundete Fälle. BORIS zeigt zonale Bodenrichtwerte und weitere amtliche Daten. Keine dieser Quellen kennt ohne Objektprüfung genehmigte Flächen, Rechte, Mängel, Mietvertrag oder den Zustand einer konkreten Immobilie.
Für eine Eigentümerentscheidung werden daher Stichtag, Teilmarkt und Mikrolage festgelegt. Erst dann folgen Objektunterlagen und passende Vergleichsfälle. Angebotspreise aus Portalen können die aktuelle Konkurrenz zeigen, dürfen aber nicht als tatsächlich gezahlte Kaufpreise ausgegeben werden.
Amtliche Primärquellen
Welche Daten passen zu Ihrer Immobilie?
Schildern Sie Objektart, Lage und die Entscheidung, die Sie treffen möchten. Daraus ergibt sich, welche Markt- und Objektdaten zuerst gebraucht werden.
Objektfrage einordnen